Immobilienverkauf und Immobilienbewertung

Wir beraten Sie!

Mit dem Verkauf einer Immobilie ist mehr verbunden als nur die Veräußerung des Eigentums. Häufig hängen an einer Liegenschaft auch Emotionen. Daher gilt es, den richtigen Käufer zu finden! Wir helfen Ihnen! 

Ohne Sachkenntnis schleichen sich schnell Fehler ein. Nutzen Sie deshalb unsere langjährige Erfahrung! Wir betreuen Sie bei Ihrem Immobilienverkauf umfassend und vertrauensvoll. Eine marktübliche Vermittlungscourtage fällt erst nach einem erfolgreichen Verkauf an!

Lassen Sie sich vor allem bei der Ermittlung des marktgerechten Kaufpreises beraten und misstrauen Sie vollmundigen Marktpreiseinschätzungen. Hinterfragen Sie kritisch kostenlose Immobilienbewertungen! Hier bedarf es einer seriösen und realistischen Einschätzung. Selbstverständlich können Sie bei uns hierfür einen Beratungstermin vereinbaren.

Für Mitglieder von Haus & Grund Freiburg bieten wir zudem regelmäßig Immobiliensprechtage an. Hier beantworten wir Ihnen alle Fragen, die Ihnen zum Verkauf Ihrer Immobilie durch den Kopf gehen. Seriös und unverbindlich.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen
  • Ermittlung eines aktuellen, marktgerechten Verkaufspreises
  • ggf. Vermittlung eines Immobilienwertgutachtens der Sachverständigen Dipl. Ing. FH Freie Architektin Brigitte Nutz
  • Erstellung des Verkaufsexposés
  • Präsentation Ihrer Immobilie in Internet und Zeitung
  • Besichtigungen mit Kaufinteressenten
  • Verkaufspreisverhandlungen
  • Bonitätsprüfung des Käufers
  • Vorbereitung des Notartermins und des Kaufvertrages
  • Teilnahme am Notartermin

Neues Maklerrecht seit dem 23.12.2020!

Seit dem 23.12.2020 gelten neue Regeln für die Maklercourtage:

  • Maklerverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform
  • wird der Makler sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer beauftragt, ist die Provision hälftig zu teilen
  • hat nur eine Partei den Makler beauftragt, ist sie grundsätzlich verpflichtet, die Maklervergütung zu zahlen. Die Kosten können wirksam höchstens in Höhe von 50% auf die jeweils andere Partei übertragen werden.
  • die jeweils andere Partei muss erst dann zahlen, wenn die beauftragende Partei ihren Teil der Maklercourtage geleistet hat
  • Einschränkung der Neuregelung auf Verbraucherverträge: nur wenn Käufer der Immobilie ein Verbraucher ist, gelten die neuen Regelungen

Sie wollen Ihre Immobilie veräußern? Sprechen Sie uns an! Für vorgemerkte Kunden / Mitglieder suchen wir fortlaufend Immobilien. Von der Eigentumswohnung bis hin zum Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus. Zahlreiche erfolgreiche Vermittlungen - auch großer Objekte - sprechen für sich.

Ihre Ansprechpartnerin

Haus & Grund Immobilien GmbH

Erbprinzenstraße 7
79098 Freiburg i. Br.

Immobilienfachwirtin (IHK) Manja Krüger

Verkauf und Vermietung

Tel. 0761 389560-17

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Unsere Öffnungszeiten

  • Montag - Freitag 08.30 - 12.30 Uhr
  • Montag, Dienstag, Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr 
  • Mittwoch 14.00 - 19.00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten

  • Montag - Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
  • Montag - Donnerstag 15.00 - 17.00 Uhr