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Grundsteuerreform 2025: Künftige Grundsteuer selbst berechnen

Grundsteuerreform in Baden-Württemberg

Ab 2025 wird die Grundsteuer in ganz Deutschland neu berechnet. Der Landtag von Baden-Württemberg hat bereits am 04.11.2020 ein Grundsteuergesetz verabschiedet. Es ist das erste vollständig eigene Steuergesetz für das Land. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer damit nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt. 

Die Bewertung basiert hier im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Das Bewertungsergebnis ist der Grundsteuerwert, der den verfassungswidrigen Einheitswert künftig ersetzt. Eine Modifizierung der reinen Bodenwertsteuer erfolgt anschließend bei Anwendung der Steuermesszahl: Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke erfolgt ein Abschlag in Höhe von 30 Prozent.

Was ist die Grundsteuermesszahl beziehungsweise der Grundsteuermessbetrag?

Mithilfe der Grundsteuermesszahl werden die Grundsteuerwerte an die neuen Verhältnisse angepasst. Die neue Steuermesszahl liegt bei 1,3 Promille. In der Einheitsbewertung waren es bis zu 3,5 Promille. Durch die Multiplikation des Grundsteuerwertes mit der Steuermesszahl erhält man den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Aus ihm und dem jeweiligen Hebesatz ermitteln die Gemeinden die konkrete Grundsteuer.

Was ist der Hebesatz?

Mit dem Hebesatz bestimmen die Kommunen vor Ort, wie hoch letztlich die Grundsteuerbelastung wird. Grundlage für die Ermittlung des Hebesatzes wird die Summe der Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke im Gemeindegebiet sein. In Freiburg liegt der Hebesatz aktuell bei 600 Hebesatzpunkten. Der höchste Wert in Baden-Württemberg! Haus & Grund Freiburg fordert daher schon länger eine Absenkung (siehe Bericht der Badischen Zeitung vom 26.09.2019). Da die neue Grundsteuer „aufkommensneutral“ sein soll, wird eine Senkung des Hebesatzes unumgänglich sein.

Musterklagen gegen die Grundsteuer

Der Landesverband Haus & Grund Baden hat mit einer Verbändeallianz mehrere Musterklagen eingereicht. In den ersten beiden Verfahren hat das Finanzgericht Baden-Württemberg am 11.06 2024 abschlägig entschieden. Daher liegen beiden Fälle jetzt in der Revision beim Bundesfinzgericht. Das Ergebnis ist damit weiterhin offen.

Forderung nach Transparenzregister erfüllt

Die ARGE Haus & Grund Baden-Württemberg hat schon früh die Einrichtung eines sog. Transparenzregisters gefordert. Hieraus sollen die Bür­ger für ihre Kom­mu­ne er­fah­ren können, wel­cher He­be­satz zur Grund­steu­er im Zuge der Grund­steu­er­re­form nach dem aktuellen Landesgrundsteuergesetz zu einem auf­kom­mens­neu­tra­len Er­geb­nis in der jeweiligen Kommune füh­ren würde. Unzwischen hat das Finanzministerium ein solches Register eingeführt. Sie erreichen es über folgenden Link: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer-dossier/transparenzregister.

Grundsteuerrechner

Wie hoch die Grundsteuerlast ab 2025 für Sie ganz persönlich ausfallen wird, können Sie mit unserem Grundsteuerrechner schnell herausfinden. Die Berechnung soll eine Orientierung im Hinblick auf eine künftige Grundsteuerbelastung geben. Eine genaue Berechnung ist derzeit noch nicht möglich, da die Kommunen noch keine Entscheidungen zu den künftig geltenden Hebesätzen getroffen haben. Sie können jedoch die Werte aus dem neuen Transparenzregister einfügen. Dort sind die künftigen Hebesätze der Kommunen veröffentlicht, die es für eine aufkommensneutrale neue Grundsteuer bräuchte.

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